Kannst du gern haben - Es ist grundsätzlich möglich, die Tiere als Haustier zu halten, solange du über die notwendigen Voraussetzungen und Kenntnisse verfügst. Du brauchst eine Haltegenehmigung: Die Haltegenehmigung für Krähen und andere Rabenvögel wird von deiner zuständigen Unteren Naturschutzbehörde ausgestellt. Und die gibt sie dir nicht, weil du die Prüfung nicht bestanden hast. Denn der Raabe ist nicht zahm, er hat dem Beamten in die Nase gepickt.
Ich wünsche mir ein kleines Haus mit Pool und Garten und Sonnenschein auf einer schönen Insel, die ich immer erreichen kann.