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Thema: Belohnungen für nachträglich gekaufte Osterabenteuer / Sammelthread

  1. #21
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    Ja, Angela, gut versteckt. Solche wichtigen Hinweise sollte man schon mal in rot, großgeschrieben oder sonstwie kenntlich gemacht anbringen. Aber nicht in gleicher Schriftart und -größe direkt hinter der putzigen Beschreibung vom Bruder des Osterhasen.

    Nochmals: Wenn so etwas in einem normalen Werbeprospekt vom Media Markt passieren würde, könnten die ihren Laden dichtmachen.

    Alleine die Tatsache, dass es hier vielen genauso wie auch mir geht, zeigt doch, dass der Hinweis an dieser Stelle und in dieser Form eben *nicht* gelesen wird.

    Tut mir leid, aber da muss man schon mal drauf hinweisen können.

  2. #22
    Architekt des Wuselimperiums Avatar von Fenrisw0lf
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    Zitat Zitat von Nimrod2011 Beitrag anzeigen
    Nochmals: Wenn so etwas in einem normalen Werbeprospekt vom Media Markt passieren würde, könnten die ihren Laden dichtmachen.
    Nein definitiv nicht, da es in der Produktbeschreibung drin steht.
    Zitat Zitat von Nimrod2011 Beitrag anzeigen
    Alleine die Tatsache, dass es hier vielen genauso wie auch mir geht, zeigt doch, dass der Hinweis an dieser Stelle und in dieser Form eben *nicht* gelesen wird.
    Da hast du recht, das Problem dabei ist nur, dass das nicht die Schuld des Anbieters ist, sondern des Käufers, weil dieser das kauft, was in der Beschreibung steht und nicht das was er sich rein dichtet.

  3. #23
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    Ähm ... wie soll ich das verstehen: Du liest die Beschreibung über das süße kleine Puschelhäschen immer ganz bis zum Schluss, damit Du auch sicher bist, dass da nicht noch ein kleiner Hinweis reingeschmuggelt wurde?

    Schön, dass Du das tust.

    Und ich stimme Dir zu, im Real Life soll und muss man das auch tun.

    In einem Spiel erwarte ich allerdings nicht, dass ich davon ausgehen muss, dass mich der Vertragspartner übers Ohr hauen will - wobei ich das gar nicht behaupte. Ich gehe eher davon aus, dass es einfach nur sehr unglücklich und schnell-schnell layoutet wurde.

    Dennoch muss man das aus meiner Sicht ändern und die Spieler, die da schon GMs reingesteckt haben, auch entschädigen.

    Für BB sollte das kein Problem sein, da ja kein echtes Geld geflossen ist. Die GMs sind mit ein paar SQL-Statements schnell wieder auf den Konten der Spieler.

  4. #24
    Architekt des Wuselimperiums Avatar von Fenrisw0lf
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    Also wenn man sich etwas kauft, dann sollte man sich durchlesen, was man kauft. Tut man das nicht, ist man selbst schuld.

    Oder was würdest du zu diesem fiktiven Angebot sagen:

    "Verkaufe Auto
    BJ 96, Farbe grau, 50000 km Fahrleistung, Auspuff kaputt, Winterreifen dabei, habe damit viel schöne Zeit verbracht, ...
    Hinweis: nicht mehr fahrtüchtig"

    Wäre das nun komisch, wenn das Auto nicht mehr fahren könnte?!

  5. #25
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    Zitat Zitat von Fenrisw0lf Beitrag anzeigen
    Nein definitiv nicht, da es in der Produktbeschreibung drin steht.
    So leid es mir tut: Auf wesentliche, insbesondere zum Nachteil des Käufers gereichende Produkteigenschaften muss im Real Life extra hingewiesen werden. Alles andere ist eine Einladung zur Abmahnung durch die liebe Konkurrenz. Ich hatte und habe sehr viel mit einer bestimmten, von den meisten Deutschen verwendeten Dienstleistung zu tun, und da ist das ein enorm wichtiges Thema - und manchmal gar nicht so einfach, allen Bestimmungen auch Folge zu leisten.

    Zitat Zitat von Fenrisw0lf Beitrag anzeigen
    Da hast du recht, das Problem dabei ist nur, dass das nicht die Schuld des Anbieters ist, sondern des Käufers, weil dieser das kauft, was in der Beschreibung steht und nicht das was er sich rein dichtet.
    Das ist dann eben nicht Schuld des Käufers. Nach laufender Rechtsprechung muss ein Käufer nicht mit einem wesentlichen Mangel der gekauften Sache/Dienstleistung rechnen, wenn er eben nicht explizit (und das bedeutet: Nicht irgendwo im Fließtext versteckt!) darauf hingewiesen wurde.

    MIr ist klar, wir sind in einem Spiel und nicht im Real Life, es sind hier imaginäre GMs und keine Euro geflossen - aber dennoch, in der Analogie zum Real Life sieht BB hier schlecht aus.

  6. #26
    Architekt des Wuselimperiums Avatar von Fenrisw0lf
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    Zitat Zitat von Nimrod2011 Beitrag anzeigen
    Das ist dann eben nicht Schuld des Käufers. Nach laufender Rechtsprechung muss ein Käufer nicht mit einem wesentlichen Mangel der gekauften Sache/Dienstleistung rechnen, wenn er eben nicht explizit (und das bedeutet: Nicht irgendwo im Fließtext versteckt!) darauf hingewiesen wurde.
    Dann sag mir doch bitte den Mangel! wo ist da bitte ein Mangel?
    Es wird NIRGENDS gesagt, dass du für Osterabenteuer Belohnungen erhältst. Nicht in den Quests, nicht im Forum, nirgends. Woher kommt daher die Einschätzung hier läge ein Mangel vor?

  7. #27
    Architekt des Wuselimperiums Avatar von The_Dark_One
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    eine Limitierung eines Abenteuers ist nicht im Fließtext versteckt und veranlasst mich, als User mit Hirn, nachzulesen warum dem so sein könnte
    just my 2 cents

  8. #28
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    Zitat Zitat von Fenrisw0lf Beitrag anzeigen
    Also wenn man sich etwas kauft, dann sollte man sich durchlesen, was man kauft. Tut man das nicht, ist man selbst schuld.

    Oder was würdest du zu diesem fiktiven Angebot sagen:

    "Verkaufe Auto
    BJ 96, Farbe grau, nicht mehr fahrtüchtig"

    Wäre das nun komisch, wenn das Auto nicht mehr fahren könnte?!
    Dieser Hinweis ist aufgrund der Kürze des Textes ausreichend. Wenn Du allerdings zum Beispiel folgendes schreiben würdest:

    Verkaufe Auto, BJ 2011, ERST 2000km gefahren, mit Xenonlicht, Sitzheizung, Radio, BLuetooth fürs Handy, SPortsizte, Sportfahrwerk, Spoiler, Metalliclackierung, Kidnersitz, Durchladesytem, nicht fahrtüchtig, Panoramadach, Multifunktionslenkrad, Leichtmetallfelgen, Anhängerkupplung, automatisch abblendender Rückspiegel, Parksensoren.

    *Dann* gäbe es schon eher ein PRoblem. Der Hinweis ist (vermutlich, denn das entscheiden Gerichte!) nicht mehr ausreichend, weil er optisch nicht abgesetzt in einem längeren Textblock steht.

    EIn wichtiger Unterschied ist allerdings: Autos werden "gekauft wie gesehen" von privat an privat - deshalb macht man ja auch eine Probefahrt, um offensichtliche Fehler zu finden.

    Bei einem Massengeschäft hingegen (z.B. Internetbanking, Amazon, aber auch der lokale Einzelhandel) gelten ganz andere Regeln und Hinweispflichten.

    Tut mir leid, BB sieht da immer noch nicht gut aus.

  9. #29
    Architekt des Wuselimperiums Avatar von Fenrisw0lf
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    Zitat Zitat von Nimrod2011 Beitrag anzeigen
    Verkaufe Auto, BJ 2011, ERST 2000km gefahren, mit Xenonlicht, Sitzheizung, Radio, BLuetooth fürs Handy, SPortsizte, Sportfahrwerk, Spoiler, Metalliclackierung, Kidnersitz, Durchladesytem, nicht fahrtüchtig, Panoramadach, Multifunktionslenkrad, Leichtmetallfelgen, Anhängerkupplung, automatisch abblendender Rückspiegel, Parksensoren.
    Also würde nicht genügen:
    "
    Verkaufe Auto, BJ 2011, ERST 2000km gefahren, mit Xenonlicht, Sitzheizung, Radio, BLuetooth fürs Handy, SPortsizte, Sportfahrwerk, Spoiler, Metalliclackierung, Kidnersitz, Durchladesytem, Panoramadach, Multifunktionslenkrad, Leichtmetallfelgen, Anhängerkupplung, automatisch abblendender Rückspiegel, Parksensoren.
    Hinweis: nicht fahrtüchtig.
    "

    In meinen Augen ist es abgesetzt und klar erkennbar.

  10. #30
    Siedler
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    Zitat Zitat von Fenrisw0lf Beitrag anzeigen
    Dann sag mir doch bitte den Mangel! wo ist da bitte ein Mangel?
    Es wird NIRGENDS gesagt, dass du für Osterabenteuer Belohnungen erhältst. Nicht in den Quests, nicht im Forum, nirgends. Woher kommt daher die Einschätzung hier läge ein Mangel vor?
    Hmmm ... für alle normalen Abenteuer gibt es normale Belohnungen (Gold, Auffüller, Rohstoffe, ...); für die Osterabenteuer gibt es (wenn man sie denn erstmals spielt) auch eine Belohnung - auch wenn die offiziell für die Quest ist, aber das ist wohl eher ein theoretisches Konstrukt, da ich für die normalen Abenteuer ja auch keine Quest brauche.

    Kannst Du nicht verstehen, warum man dann annimmt, dass es auch für die nachgekauften Oster-AT BElohnungen gibt?

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