Hallo
Ich bin 15 Jahre Alt und habe mehr als 300 Euro auf meinem Konto , auf dem Konto wird mein Taschengeld überwiesen . Jetzt stellt sich mir die Frage , darf ich mir mit meiner EC Karte Diamanten kaufen ?
Hallo
Ich bin 15 Jahre Alt und habe mehr als 300 Euro auf meinem Konto , auf dem Konto wird mein Taschengeld überwiesen . Jetzt stellt sich mir die Frage , darf ich mir mit meiner EC Karte Diamanten kaufen ?
frag bitte deine eltern
Wenn alle tun würden, was sie mich könnten, dann käme ich nicht mehr zum Sitzen.
I Am the Greatest
Also , meine Eltern erlauben mir das
dann mach es :-) mehr als in die hose kanns nicht gehen....
Wenn deine Eltern dir das erlauben, wäre es wünschenswert wenn sie den Kauf auch für dich tätigen könnten .
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Wieso denn das? Als 15-jähriger ist er "beschränkt geschäftsfähig". Er darf wirksam Rechtsgeschäfte eingehen, die er mit den Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurden. Genau das ist hier der Fall. Wer's nachlesen will: §110 BGB.
Viele Menschen sind zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, dies mit leerem Kopf zu tun. (Orson Welles)
Nicht ganz. Sie sind halt nur beschränkt geschäftsfähig. Heißt, entweder geben die Eltern erst die Einwilligung und dann ist alles klar. Oder aber Kind kauft erst, und Eltern geben danach Einwilligung. Oder eben auch nicht. Deshalb heißt es ja schwebend unwirksam.
Wie soll aber zB ein Online-Händler erkennen ob die Eltern vorher die Zustimmung geben? IMO geht das nur wenn die vorher eben dem Anbieter eine schriftliche Einwilligung geben. Und das eben dem direkten Anbieter - den man wohl kaum hier im Forum findet. Immerhin geht der Dia-Handel über wen anders. Im Nachhinein ist halt schwierig, was wenn die Dias schon ausgegeben wurden? Also dürfte der Anbieter hingehen und sagen, sicherheitshalber machen wir das nicht.
Leichter geht es echt wenn die Eltern das machen. Und Sohnemann gibt denen dann das Geld wieder. Sollte ja kein Thema sein wenn die ihr OK gegeben haben.
Genau das ist falsch, Danyshope. Der Taschengeldparagraph ist eben die Ausnahme der "schwebenden Unwirksamkeit".
Viele Menschen sind zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, dies mit leerem Kopf zu tun. (Orson Welles)