Zitat von MrCatweazle:
"Ja, der Text suggeriert das er 3 x mal soviel macht wie der Alte. Und das man 1 : 1 tauschen kann.
Ja, der Text sollte geändert werden."
Wenn wir uns also einig sind das die Angabe "Füllt Felder 3 mal schneller auf als das normale Silo." aus der Beschreibung beim Kaufmann sachlich falsch ist dann sollten auch die entsprechenden Schlüsse gezogen werden.
Im Alltag gilt §434 BGB, Sachmängel beim Kauf/Verkauf. Da die eingesetzte Spielwährung (Edelsteine) ja mit echtem Geld erworben wird - zumindest wenn es um größere Mengen geht - dann sollten auch die Angebote die damit getätigt werden den Ansprüchen eines Handels nach geltendem Recht genügen.
Aus meiner Sicht ist das hier nicht der Fall und würde somit den Käufer zu Ersatzansprüchen gegen BB berechtigen weil ein Sachmangel vorliegt.